Neuerungen

EnthaltungBei den Einstellungen gibt es jetzt drei verschiedene Möglichkeiten, wie mit Enthaltungen umgegangen wird:

  1. Es wird immer hinter jedem Namen ein Kreis für Enthaltung angeboten, also § 8, Absatz 3, Satz 1 der Wahlordung wörtlich ausgeführt: »Jede und jeder Wahlberechtigte hat das Recht, hinter dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers mit Ja, mit Nein oder mit Enthaltung zu stimmen.«
  2. Wenn keine Nein-Stimmen zulässig sind, wird auch keine Enthaltung angeboten, obwohl § 8, Absatz 5 nur von Wegfall der Nein-Stimmen spricht. (»Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in einem Wahlgang größer als die Zahl der zu besetzenden Parteiämter oder Mandate, entfällt die Möglichkeit von Nein-Stimmen.«)
  3. Es wird nie ein Kreis für Enthaltung angeboten. Es gilt § 8, Absatz 3, Satz 2: »Fehlt eine Kennzeichnung, ist dies eine Enthaltung.«

Variante a entspricht dem, wie es in Stimmzettel PLUS 2 und 6.0 gehandhabt wurde. Variante b entspricht dem, wie es auf NRW-Landesparteitagen gehandhabt wird. Variante c entspricht dem, wie es in Stimmzettel PLUS 3 und 4 angelegt ist. In Version 6.1 habt Ihr jetzt die Wahl.

Bekannte Fehler

Leider ist in der aktuellen Version die Option "andere Reihenfolge der Namen" kaputt. Die Fehlersuche läuft.

Noch nicht umgesetzte Neuerungen

Noch nicht umgesetzt sind die Optionen, zu § 8, Absatz 4 (Anzahl zulässiger Ja-Stimmen) und zur Listenwahl nach §10 (2) abweichende Regelungen gelten zu lassen. Eine Abweichung von § 8, Absatz 4, Satz 2 kann sinnvoll sein, um zu unterbinden, dass einige Mitglieder aus taktischen Gründen nur sehr wenige Stimmen vergeben. Eine entsprechende Regelung gibt oder gab es bei der SPD. Die Abweichung zu § 10 mit der Regelung "Listenwahl" entspräche wiederum der Regelung von NRW-Landesparteitagen.