Eingabe der Kandidaturen
- Die Eingabe-Oberfläche ist so gestaltet, dass sie während der Kandidaturensuche per Beamer angezeigt werden kann und einigermaßen ansehnlich ist.
- Namen der Kandidierenden können jederzeit automatisch sortiert werden.
- Falls ein entsprechender Beschluss gefasst wurde, kann eine andere Reihenfolge als die alfabetische vorgesehen werden.
- Wenn Namen eingetragen wurden, aber die Kandidatur nicht aufrecht erhalten wird, kann mit einem Klick der Name entfernt werden. Die Liste wird sofort wieder sortiert.
- Auf der ersten Eingabe-Seite können bis zu 10 Namen angegeben werden. Falls erforderlich, sind weitere 36 Namen auf der zweiten Seite möglich, insgesamt also maximal 46 Kandidaturen pro Wahlgang. (Alle erscheinen später einheitlich auf einem Stimmzettel.)
Berechnung der erforderlichen Stimmen
- Je nach Zahl der zu besetzenden Mandate, der Kandidaturen und der Art der Wahl (Delegiertenwahl ja oder nein) wird kalkuliert und angezeigt, welche Mehrheiten erreicht werden müssen und wie viele Stimmen das ggfs. wären, wenn alle Stimmen gültig sind.
- Falls zu §10(2), Satz 2 ein abweichendes Mindestquorum oder zu §10(1) ein höheres Quorum beschlossen wurde, können diese berücksichtigt werden.
- Die Höchstzahl der zulässigen Ja-Stimmen nach §8(4) wird angezeigt.
- Falls zu §8(4), Satz 2 eine Mindestzahl an Ja-Stimmen festgelegt wurde, wird diese ebenfalls angezeigt.
- Teilweise werden Hinweise angezeigt, welche Bestimmungen der Wahlordnung gerade relevant sind.
Gestaltung der Stimmzettel
- Einheitliche Gestaltung, wie in der Wahlordnung gefordert
- mit Linke-Logo (ab Version 6 mit dem Ende 2023 eingeführten Logo)
- auf Wunsch mit Angabe der Parteigliederung (winzig, unter dem Logo), z.B. Bezeichnung des Kreisverbands
- Aufdruck der zu wählenden Funktion (z.B. "Kreissprecherin")
- Namen der Kandidierenden in alfabetischer Reihenfolge, wie in § 8(2) der Wahlordnung gefordert
- neu in Version 6: andere Reihenfolgen möglich, falls nach §2(3) ein entsprechender Beschluss gefasst wurde.
- Kreise für Ja/Nein/Enthaltung, wie in §8(3) der Wahlordnung vorgesehen.
- Kreis für Nein-Stimmen entfällt automatisch, wenn Bedingungen für Wegfall nach §8(5) erfüllt sind.
- Kreis für Enthaltung kann abgeschaltet werden.
- Unten auf dem Stimmzettel kann klein aufgedruckt werden, wie viele Ja-Stimmen im jeweiligen Wahlgang zulässig sind.
- Das Datum kann klein aufgedruckt werden.
Auszählungsbogen für die Zahlkommission
- Für die Zählkommission kann ein Auszählungsbogen mitgedruckt werden, der die Namen aller Kandidierenden des Wahlgangs und Platz für eine Strichliste enthält.